Klickt "Gefällt mir" auf Facebook freie Meinungsäußerung? Offenbar nicht.
Sollten zu verlangsamen, die "gefällt mir" Finger am Abzug.
Stellt sich heraus, klicken Sie "gefällt mir" für, sagen wir, ein Unternehmen, die mit Ihnen oder einer Website, dass Trashes Ihr Chef konkurriert oder auch wenn Sie wollen einen Kandidaten zu unterstützen, der Ihre jetzigen Chef du gefeuert könnte entgegengesetzt ist, und die Gerichte werden dir nicht helfen.
Yep.
Nach dem Atlantic Monthly:
"Im Jahr 2009 waren Bobby Bland, David Dixon, Robert McCoy, John Sandhofer und Debra Woodward in Hampton, Virginia Sheriff Büro unter B.J. Roberts beschäftigt. Im November des gleichen Jahres Roberts lief für Wiederwahl und Bland und seine Kollegen, unter anderen Bewegungen der subtilen Gehorsamsverweigerung, nahm ihre Facebook-Konten, wie die Kampagne von Roberts Gegner, Jim Adams. Roberts endete die Wahl zu gewinnen. Er dann – diese gern gesehen zu haben – nicht wollte, Bland und alle anderen als Mitarbeiter zu behalten. "
Die Frage läuft auf Folgendes: die Richter im Fall erklärt, dass ein "gefällt mir" keine "substanzielle Erklärung" und gilt daher nicht freie Meinungsäußerung als.
Ja.
Aus der Entscheidung (Hervorhebung von mir):
Wissen der Beiträge wird nur relevant, wenn das Gericht feststellt, die Aktivität der Geschmack einer Facebook-Seite verfassungsrechtlich geschützt werden. Es ist das Gericht, die lediglich eine Facebook-Seite den "like" unzureichende Rede vor Verdienst verfassungsrechtlichen Schutz ist. In Fällen, in denen Gerichte festgestellt, dass konstitutionelle Rede Schutzmaßnahmen auf Facebook-Beiträge erweitert, gab es die tatsächlichen Aussagen innerhalb des Datensatzes.
Ich gestehe, dass ich, wo das Gericht herkommt, verstehe obwohl ich nicht unbedingt zustimmen; Persönlich halte ich nicht für schlagen die "gefällt mir" Button um eine bedeutsame Aussage zu sein. Ich werde Facebook-Seiten für Marken mag, weil ein Freund mich, bittet weil sie, der Besitzer der Marke wissen, und ich wird nicht untersuchen, was bedeutet, dass die Marke allzu eng, bevor ich "mag".
Also vielleicht wenn wir anfangen, den "gefällt mir" Button als eine wesentliche Aussage zu behandeln, werden die Gerichte tun. Der Fall ist, natürlich, reif für Berufung, also bleibt dran.